Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Konferenzen

1.    Geltungsbereich; Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren „AGB“) gelten für alle Verträge über die Anmeldung und/oder Teilnahme an Konferenzen, Präsenzveranstaltungen einschließlich Online-Veranstaltungen (im Weiteren „Veranstaltungen“) der SF Agile X GmbH, Hainstraße 16, 04109 Leipzig (im Weiteren „Vertragspartner“ oder „SF Agile X“), gleich über welches Medium (z. B. Website, Soziales Netzwerk, E-Mail) sie geschlossen werden. Dem Nutzer wird sein Vertragspartner nebst Informationen zur Kontaktaufnahme rechtzeitig im Rahmen der Buchung einer Veranstaltung mitgeteilt.

(2) Die AGB gelten ausschließlich in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners Anwendung, die mindestens der gesetzlichen Textform bedarf. Abweichende Geschäftsbedingungen werden insbesondere nicht dadurch in Verträge mit dem Vertragspartner einbezogen, dass der Nutzer lediglich darauf Bezug nimmt und sie an den Vertragspartner übermittelt oder der Vertragspartner der Geltung der abweichenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Vertragspartner ohne Vorbehalt eine Leistung erbringt.

(3) Personen, Unternehmen, Behörden oder Stellen, die eine Beteiligung als Aussteller bei Veranstaltungen der SF Agile X beabsichtigen, nehmen hierzu bitte unter +49 341 23822 900 / info@sfgroup.de Kontakt auf.

2.    Nutzerkreis; Leistungen

(1) Die Angebote und Leistungen des Vertragspartners sind auf Nutzer zugeschnitten, die bei der Buchung als Verbraucher oder Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB handeln.

(2) Der Vertragspartner behält sich vor, vom Nutzer jederzeit geeignete Nachweise für dessen Unternehmereigenschaft (z.B. aktuellen Handelsregisterauszug) auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. PDF-Anhang zu einer E-Mail, Ausdruck) zu verlangen.

(3) Der Nutzer kann aus unterschiedlichen Konferenzformaten des Vertragspartners auswählen, die ihm auf der Website des Vertragspartners und/ oder auf Seiten von Drittanbietern (wie LinkedIn etc.) im Detail präsentiert werden. Der Vertragspartner präsentiert die Teilnahme an Einzelkonferenzen sowie Zusatz- und Erweiterungsangebote. Die Inanspruchnahme von Leistungen kann vom Vertragspartner an das Vorliegen weiterer Voraussetzungen (z. B. Bestehen von Firmenaccount, erstmalige Buchung usw.) abhängig gemacht werden. In den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen sind Art, Umfang, Inhalte und Leistungen der einzelnen verfügbaren Konferenzformate im Detail ausgewiesen.

(4) Der Vertragspartner behält sich vor, sein Leistungsangebot mit Wirkung für die Zukunft fortzuentwickeln und umzugestalten und Dritte zur Vertragserfüllung einzusetzen.

(5) Die Konferenzen des Vertragspartners können als lokale Präsenzveranstaltungen, rein digitale Veranstaltungen oder auch in gemischter Form (im Weiteren „hybride Veranstaltungen“) durchgeführt werden. Die Erbringung eines Erfolges im Sinne des Werkvertragsrechts ist vom Vertragspartner jeweils nur dann geschuldet, wenn ein solcher ausdrücklich und mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) mit ihm vereinbart worden ist. Im Übrigen gilt Ziffer 8 dieser AGB.

3.    Anmeldung; Hinweise zum Vertragsschluss; Mindestteilnehmerzahl

(1) Der Nutzer kann zu den jeweils auf den Internetseiten der SF Agile X präsentierten Konditionen Veranstaltungstickets für die Teilnahme an den präsentierten Veranstaltungen buchen.

(2) Der Nutzer kann seine Anmeldung – je nach Veranstaltungs- bzw. Vertragsformat – online, z. B. über die Seiten der SF Agile X (z. B. www.softwareforen.de, www.scaling-agile-summit.de, www.tacon-konferenz.de etc.), über Drittanbieterseiten (z.B. LinkedIn etc.), oder per E-Mail vornehmen.

(3) Sofern im Einzelfall nicht anders bestimmt, stellen die auf den Internetseiten des SF Agile X präsentierten Veranstaltungen und Leistungen ein unverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Buchungssystem zu den in den Veranstaltungsbeschreibungen angegebenen Konditionen dar:

(a) Der Nutzer gibt mit Eingabe der im elektronischen Anmeldeformular erfragten Daten und durch Betätigen der Schaltfläche, die auf die Übernahme einer Kostenpflicht ausdrücklich hinweist („Button“, z. B. „zahlungspflichtig buchen“), ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab. Der Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Annahme dieses Angebotes durch die SF Agile X zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Anmeldebestätigung, die per E-Mail zugesendet wird.

(b) Bis zur Absendung des elektronischen Anmeldeformulars über den Button kann der Nutzer seine Eingaben und Auswahl über die üblichen PC-, Browser- und Mouse-Funktionen jederzeit selbst korrigieren oder die Buchung abbrechen.

(4) Eingehende Anmeldungen werden von der SF Agile X in der Reihenfolge ihres Zugangs berücksichtigt. Sollte eine vom Nutzer gewählte Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird er umgehend informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Etwaig bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(5) Ist eine gebuchte Präsenzveranstaltung oder sonstige Leistung von dem Erreichen einer bestimmten Mindestteilnehmeranzahl abhängig und wird diese Mindestteilnehmeranzahl bis zu dem in der Beschreibung genannten Zeitpunkt nicht erreicht, werden die bereits angemeldeten Teilnehmer rechtzeitig in Textform (z.B. E Mail) über die Nichtdurchführung der Veranstaltung informiert. Etwaig bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(6) Kann der Nutzer seine Anmeldung für die Teilnahme an einer Veranstaltung über eine Drittanbieterseite wie z.B. LinkedIn vornehmen, gelten vorrangig die Bestimmungen der jeweiligen Drittanbieterplattform, die insbesondere im Hinblick auf das Zustandekommen des Vertrages, die Berichtigungsmöglichkeiten des Nutzers bei Vertragsschluss, die verfügbaren Vertragssprachen und die Vertragstextspeicherung von diesen Geschäftsbedingungen abweichen können. Soweit es sich um Leistungen des Drittanbieters handelt, wird die SF Agile X nicht Vertragspartner.
Die aktuellen Bestimmungen für den Anbieter LinkedIn finden Sie hier.

(7) Sofern der Nutzer ein Ticket für eine Online-Konferenz erworben hat, wird der Nutzer nach dem Kauf über das Onboarding zur Veranstaltung informiert. Diese Informationen können im Rahmen der Bestätigungsmail erfolgen (z.B. direkt übermittelter Zugangscode, E-Mail-Authentifizierung, etc.). Sofern mehrere Teilnehmer an einer Online-Konferenz teilnehmen, ist im Registrierungsprozess für jeden einzelnen Teilnehmer eine separate E-Mail-Adresse zu hinterlegen, um sicherzustellen, dass jeder Teilnehmer einen Zugangscode erhält.

4.    Vertragssprache; Vertragstextspeicherung

(1) Sofern im Einzelfall nicht anders bestimmt, steht dem Nutzer als Vertragssprache Deutsch zur Verfügung.

(2) Der Vertragstext wird vom Vertragspartner nach dem Vertragsschluss befristet gespeichert, ist aber für den Nutzer nach dem Abschluss des Vorgangs auf der Website aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Der Nutzer ist daher angehalten, selbst für eine Speicherung des Vertragstextes zu sorgen, etwa durch Ausdruck der elektronischen Buchungsbestätigung. Der Vertragstext wird nach der vollständigen Vertragsabwicklung gelöscht bzw. für die weitere Verwendung gesperrt, es sei denn, dem stehen abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften oder überwiegende berechtigte Interessen auf Seiten des Vertragspartners entgegen.

5.    Systemvoraussetzungen; digitale Veranstaltungsteilnahme

(1) Technische Voraussetzung für die digitale Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist ein Zugang zum Internet mit einer ausreichend leistungsfähigen Datenübertragung und die Verwendung eines marktüblichen Internetbrowsers (wie z.B. Google Chrome, Firefox, Safari) in der aktuellen Version. Darstellung, Funktionsumfang und Benutzerfreundlichkeit können bei der Verwendung bestimmter Browser bzw. Betriebssysteme, beispielweise auf mobilen Endgeräten (wie Smartphone, Tablet), nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

(2) Es obliegt dem Nutzer, geeignete Maßnahmen zum Schutz der von ihm eingesetzten Hard- und Software zu ergreifen (beispielsweise Virenschutzscanner, Firewall) und diese regelmäßig zu aktualisieren bzw. durchzuführen.

(3) Der Nutzer erhält Richtlinien und Zugangsdaten (z. B. Link) für die digitale Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung bis spätestens einen Tag vor ihrem Beginn per E-Mail. Er wird diese vertraulich behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter schützen. Geben Umstände Anlass zur Annahme, dass die Zugangsdaten an unberechtigte Dritte gelangt sind, wird der Nutzer den Vertragspartner ohne schuldhaftes Zögern informieren.

(4) Der Nutzer wird gebeten, sich direkt nach Erhalt dieser E-Mail für die digitale Veranstaltung anzumelden, um die Kompatibilität bzw. Konfiguration seines Systems zu überprüfen. Der Nutzer kann sich 15 Minuten vor dem in der Buchungsbestätigung genannten Veranstaltungsbeginn über den ihm mitgeteilten Link einloggen. Der Nutzer wird gebeten, dabei seinen korrekten Namen anzugeben, damit er der im Rahmen der Buchung angegebenen Stelle/ Firma/ Person zugeordnet und ihm ein etwaig benötigter Teilnahmenachweis ausgestellt werden kann.

(5) Soweit der Nutzer nicht in der Lage ist, an der digitalen Veranstaltung teilzunehmen, weil die Systemvoraussetzungen vom Nutzer nicht gepflegt sind, ist die SF Agile X insoweit von der Leistungspflicht befreit.

(6) Der Nutzer wird gebeten zu beachten, dass der Chat und sein vollständiger Name unter allen Teilnehmern sichtbar ist. Der Nutzer hat die Möglichkeit, durch virtuelle Handzeichen und Nutzung der Chatfunktion aktiv an der Veranstaltung teilzunehmen.

6.    Preise; Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Der Nutzer kann Veranstaltungstickets für die Teilnahme an einer Konferenz-Veranstaltung buchen. Die Preise des Vertragspartners sind jeweils Gesamtpreise; sie beinhalten die gesetzlichen Steuern und sonstigen Preisbestandteile, sofern diese anfallen. Abweichend hierzu kann der Vertragspartner gegenüber Nutzern, die bei Vertragsschluss als Unternehmer handeln, Nettopreise zzgl. MwSt. ausweisen; Nettopreise werden als solche vom Vertragspartner kenntlich gemacht. In den Preisen für Veranstaltungen ist in Abhängigkeit zum Veranstaltungsformat die Bereitstellung von Materialien, Unterlagen, Handouts, Teilnahmebescheinigungen und ggf. Verpflegung sowie Care-Pakete enthalten. Sofern nicht anders angegeben, sind die Kosten für Anreise und Unterkunft nicht enthalten. Der genaue Gesamtpreis ist der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.

(2) Eine nur zeitweise Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung des Ticketpreises.

(3) Gewährt der Vertragspartner dem Nutzer Sonderkonditionen, gelten diese weder für gleichzeitig laufende noch für zukünftige Vertragsverhältnisse. Auf kostenpflichtige Dienste, Funktionen und Leistungen weist der Vertragspartner den Nutzer vor der Inanspruchnahme ausdrücklich hin.

(4) Die Vertragspartner behält sich vor, die Lieferung von Waren und/oder digitalen Inhalten im Einzelfall nur gegen Vorkasse auszuführen; er behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

(5) Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Vertragspartners. Eine Begleichung von Entgeltansprüchen des Vertragspartners durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.

(6) Rechnungen des Vertragspartners sowie Gebühren, z. B. im Falle einer Stornierung oder Umbuchung, sind sofort fällig, wenn es nicht mindestens in Textform abweichend bestimmt oder vereinbart ist.

(7) Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Zahlungseingangs beim Vertragspartner. Ist die Fälligkeit einer Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Nutzer bereits durch die Versäumung des Termins in Verzug. Der Vertragspartner ist berechtigt, bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Zahlung die Erbringung der gebuchten Leistung zu verweigern.

(8) Kommt der Nutzer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die SF Agile X berechtigt, Verzugsschaden und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz sowie sonstigen Verzugsschaden zu fordern. Wenn die SF Agile X einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Nutzer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als von der SF Agile X geltend gemacht.

(9) Der Nutzer stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Nutzer per E-Mail im PDF-Format übersandt.

7.    Vertragsdauer; Vertragsbeendigung

(1) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Bestätigung zur Veranstaltungsbuchung und endet am letzten Konferenztag.

(2) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Vertragspartners ist insbesondere gegeben, wenn der Nutzer den Lehrgang nachhaltig stört oder sich nicht angemessen verhält oder auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch des Nutzers auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

8.    Änderung/ Verlegung/Absage von Konferenzen durch die SF Agile X

(1) Die SF Agile X behält sich das Recht vor, Veranstaltungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen aus wichtigem Grund zu verlegen, abzusagen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die SF Agile X unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist.

(2) Der Vertragspartner behält sich insbesondere das Recht vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung des Referenten bzw. des Moderators, Hotelschließung oder in Fällen Höherer Gewalt zu verlegen oder abzusagen, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und/oder aus wichtigem Grund notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms (z.B. Inhalte, Termine, Durchführungsort, Umwandlung Präsenzkonferenz in digitale Veranstaltung) unter Wahrung des Gesamtcharakters des Lehrgangs vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls und der berechtigten Interessen des Nutzers zumutbar ist. Der Vertragspartner bemüht sich, Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder auf der Webseite zu der Veranstaltung mitzuteilen.

(3) Als Höhere Gewalt gelten Umstände, die unvorhersehbar und vom Willen der Vertragsparteien unabhängig eintreten wie Krieg, Sabotage, Naturkatastrophen. Dies gilt insbesondere auch bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne des Infektionsschutzgesetz und entsprechender behördlicher oder gesetzlicher Auflagen.

(4) Darf eine bei Vertragsschluss als Präsenz-Event ausgeschriebene Veranstaltung durch Hinzutreten von bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren, äußeren Umständen nach Vertragsschluss, z. B. Verbot aus Gründen des Infektionsschutzes, nicht in der geplanten Form durchgeführt werden, behält sich der Vertragspartner vor, alternativ zu einer Absage der Veranstaltung den Veranstaltungszeitpunkt entweder um einen angemessenen Zeitraum zu verschieben und/oder dem Nutzer stattdessen die ausschließlich digitale Teilnahme an der Veranstaltung zu eröffnen, sofern dies unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls und der berechtigten Interessen des Nutzers zumutbar ist. Über notwendige Änderungen, insbesondere Verlegung des Veranstaltungstermins und/oder -ortes bzw. Dozentenwechsel, die Fristen für eine Antwort auf die Mitteilung und die Rechtsfolgen, die sich an sein Schweigen knüpfen, wird der Nutzer rechtzeitig informiert.

(5) Der Vertragspartner verpflichtet sich bei etwaig auftretenden Leistungsstörungen alles seinerseits Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung und/oder Begrenzung der Störung beizutragen. Erstattungsansprüche des Nutzers aufgrund temporärer Störungen einer Veranstaltung, insbesondere bei Online-Konferenzen, sind ausgeschlossen.

(6) Ist die Zahl der Veranstaltungsanmeldungen so gering, dass eine Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungsformates und der dafür vorgesehenen Rahmenbedingungen (z.B. Zahl der Referenten) für die SF Agile X wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist diese berechtigt, den Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und die Veranstaltung abzusagen.

(7) Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, wird dem Nutzer der bereits gezahlte Ticketpreis erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt lediglich eine anteilige Erstattung des Ticketpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern die SF Agile X den Grund der Absage oder des Abbruchs nicht zu vertreten hat.

9.    Stornierungsbedingungen

(1) Sollte der Nutzer oder Aussteller nach erfolgreicher Anmeldung an der Teilnahme an einer Veranstaltung verhindert sein, ist er verpflichtet, die Anmeldung gegenüber dem Vertragspartner mindestens in Textform (z. B. per E-Mail, schriftlich) zu stornieren. Für die Rechtzeitigkeit seiner Stornierungserklärung kommt es auf ihren Zugang beim Vertragspartner an.

(2) Für den Fall einer Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Anmelder/Teilnehmer werden folgende Bearbeitungsgebühren berechnet:

–    bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag: kostenfrei stornierbar
–    ab 4 bis zu 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag: fünfzig [50] % des Ticketpreises (umsatzsteuerbefreit)
–    ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag: einhundert [100] % des Ticketpreises (umsatzsteuerbefreit)

Dem Teilnehmer bleibt in jedem der vorgenannten Fälle der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Im Fall der persönlichen Verhinderung kann der Nutzer eine Ersatzperson benennen, sofern diese ebenfalls zum zulässigen Nutzerkreis gehört (Nr. 2). Für den Fall der Vertragsübernahme durch einen Ersatzteilnehmer entstehen keine Mehr- oder Stornierungskosten.

(4) Für den Fall, dass der Vertragspartner aufgrund des Eintritts Höherer Gewalt eine bereits begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen muss, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung seines bereits entrichteten Entgeltes oder der bereits entrichteten Standgebühr.

10.    Konferenzunterlagen

Die von der SF Agile X zu den Konferenzen und Seminaren ausgehändigten schriftlichen oder elektronischen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne deren ausdrückliche schriftliche Einwilligung vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet werden.

11.    Haftung

(1) Soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt, haften die Vertragsparteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet der Vertragspartner gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vertragspartner vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Vertragspartners jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich vorstehend ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Vertragspartner nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Vertragspartner einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder nach gesetzlich zwingenden Regelungen haftet.

12.    Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die die Veranstaltungs-Anmeldung zu einem Zweck abgibt, die weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Wir belehren den Nutzer nachfolgend über das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers für Dienstleistungen (§§ 312g, 355 ff. BGB). Darunter ist das gesetzlich vorgeschrieben Muster-Widerrufsformular, das der Nutzer zur Erklärung des Widerrufs nutzen kann.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Der Nutzer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer der

SF Agile X GmbH
Hainstraße 16
04109 Leipzig
E-Mail: info@sfgroup.de
Telefon: +49 341 23822 900

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Nutzer kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Nutzer diesen Vertrag widerruft, hat der Vertragspartner ihm alle Zahlungen, die der Vertragspartner von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Nutzer eine andere Art der Lieferung als die von der SF Agile X angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der SF Agile X eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die SF Agile X dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Nutzer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Nutzer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er dem Vertragspartner einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer die SF Agile X von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ausschluss- bzw. Erlöschungsgründe

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Vertragspartner die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Nutzer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Vertragspartner verliert.

Das Widerrufsrecht erlischt ferner bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Nutzer 1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Vertragspartner mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und 2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

Ende der Widerrufsbelehrung


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

SF Agile X GmbH
Hainstraße 16
04109 Leipzig
E-Mail: info@sfgroup.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*) /erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

13.    Änderung der AGB

(1) Der Vertragspartner ist berechtigt, die AGB nach eigenem Ermessen zu aktualisieren und anzupassen, insbesondere um sie an geänderte Rechtsvorschriften, neue Gerichtsentscheidungen oder technologische Neuerungen bzw. Weiterentwicklungen anzupassen.

(2) Änderungen der AGB teilt der Vertragspartner dem Nutzer in einer angemessenen Frist (von nicht weniger als sechs Wochen) unter Nutzung der bei der Buchung hinterlegten E-Mail-Adresse des Nutzers mit. Liegen gewichtige Gründe vor, aufgrund derer der Vertragspartner die Änderung in einer kürzeren Frist umsetzen muss (z.B. Gerichtsentscheidung), wird der Nutzer in der Bekanntmachung entsprechend ausdrücklich darauf hingewiesen. Der Vertragspartner weist den Nutzer in der Bekanntmachung auf die beabsichtigte Änderung, die geltende Frist, die Rechtsfolgen und die Möglichkeit zum Widerspruch/ Kündigung hin.

(3) Bucht der Nutzer widerspruchslos weitere Konferenz-Veranstaltungen des Vertragspartners nach Fristablauf, liegt hierin die Zustimmung zu der ihm zuvor mitgeteilten Änderung der AGB. Bereits verbindlich getätigte Buchungen bleiben hiervon unberührt.

(4) Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach dem vorigen Absatz sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.

14.    Schlussbestimmungen

(1) Macht der Vertragspartner im Falle eines Verstoßes gegen diese AGB weder Ansprüche noch sonstige Rechte gegen den Nutzer geltend, hat dies keinen Einfluss auf das Recht des Vertragspartners, bei einem erneuten Verstoß die entsprechenden Ansprüche und/ oder sonstigen Rechte geltend zu machen.

(2) Die Rechtsbeziehungen zwischen Nutzer und Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen Nutzer und Vertragspartner aus dem geschlossenen Vertrag ist Leipzig, soweit der Nutzer nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

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